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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Biersteuer
Die Biersteuer ist eine Verbrauchsteuer. Das Steueraufkommen an der Biersteuer fließt den Bundesländern zu. Steuergegenstand sind Bier aus Malz sowie Mischungen von Bier mit nicht alkoholischen Getränken.

Weitere Informationen:
» Biersteuergesetz (BierStG)
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