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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Bilanzpolitik

In gewissem Umfang bestehen bei der Erstellung der Bilanz gewisse Wahlrechte. Diese können von Gebietskörperschaften oder Unternehmen genutzt werden, um eigene (politische) Ziele zu unterstreichen. So ist z.B. bei Eröffnungsbilanzierung in zahlreichen Kommunen beobachtbar, dass das Vermögen im Zuge der Wahlrechte hoch bewertet wurde, um nach außen ein hohes Eigenkapital ausweisen zu können.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum