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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Bilanzpolitik
In gewissem Umfang bestehen bei der Erstellung der
Bilanz gewisse Wahlrechte. Diese können von
Gebietskörperschaften oder Unternehmen genutzt werden, um eigene (politische)
Ziele zu unterstreichen. So ist z.B. bei
Eröffnungsbilanzierung in zahlreichen Kommunen beobachtbar, dass das
Vermögen im Zuge der Wahlrechte hoch
bewertet wurde, um nach außen ein hohes
Eigenkapital ausweisen zu können.
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