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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Bilanzpolitik

In gewissem Umfang bestehen bei der Erstellung der Bilanz gewisse Wahlrechte. Die Ausübung solcher Wahlrechte bezeichnet man als Bilanzpolitik. Diese können von Gebietskörperschaften oder Unternehmen genutzt werden, um eigene (politische) Ziele zu unterstreichen. So ist z.B. bei der Eröffnungsbilanzierung in zahlreichen Kommunen beobachtbar, dass das Vermögen im Zuge der Wahlrechte hoch bewertet wurde, um nach außen ein hohes Eigenkapital ausweisen zu können. Problematisch hieran ist indes, dass das (zu) hoch bewertete Vermögen den Haushaltsausgleich in späteren Haushaltsjahren erschwert, da die hoch bewerteten Vermögenswerte auch entsprechend hohe, jährliche Abschreibungsbeträge nach sich ziehen.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger