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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Bilanzverlängerung
Eine Bilanzverlängerung (auch: Aktiv-Passiv-Mehrung) bezeichnet den Vorgang der Erhöhung der
Bilanzsumme eines Unternehmens
bzw. einer öffentlichen Gebietskörperschaft.
Die Summe der Aktiva erhöht sich dabei um den exakt selben Betrag, wie die Summe der Passiva.
Beispiel: Aufnahme eines Kredites.
Gegensatz: Bilanzverkürzung.
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