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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Bonität

Der Begriff Bonität bezeichnet die Kreditwürdigkeit eines Wirtschaftssubjektes (z.B. Unternehmen, öffentliche Gebietskörperschaft). Sie wird i.d.R. mittels eines Ratings ermittelt.

Ein Beispiel für eine Ratingagentur ist Standard & Poor's. Bei Standard & Poor's ist das bestmögliche Rating AAA, das schlechtestmögliche D. AAA steht entsprechend für die höchste Bonität, D für die niedrigste Bonität. Die Höhe der Bonität wirkt sich darauf aus, ob ein Wirtschaftssubjekt einen Kredit bekommt und welchen Zinssatz es dafür zu entrichten hat.

Die Bonität einzelner deutscher Gebietskörperschaften ist eng mit der Bonität der Bundesrepublik Deutschland verknüpft. So haben z.B. Verschlechterungen der Bonität der Bundesrepublik Deutschland auch Auswirkungen auf die Bonität einzelner Kommunen.

Siehe hierzu auch:
- Linkliste zu Rating-Agenturen
- Stand und Entwicklung der Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum