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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Branntweinsteuer (BrSt)

Die Branntweinsteuer (BrSt) ist eine Verbrauchsteuer, deren Steuergegenstand der Verbrauch von Branntwein und branntweinhaltigen Waren zum Zweck des Trinkens ist. Das Aufkommen der Branntweinsteuer fließt dem Bund zu.

Siehe auch:
- Links zu den online verfügbaren Branntweinsteuerstatistiken
- Steueruhr Deutschlands
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"



Weitere Informationen:
» Gesetz über das Branntweinmonopol (BranntWMonG)
» Verordnung zur Durchführung des Branntweinmonopolgesetzes (BrStV)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger