Kontakt
|
Suche
|
Sitemap
» Lexikon
» Fachbegriffe von A-Z
» Suchen
» Mithelfen
NEWSLETTER
Der Newsletter informiert
Sie über aktuelle Artikel.
»
anmelden
»
abmelden
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Branntweinsteuer
Die Branntweinsteuer ist eine
Verbrauchsteuer
, deren
Steuer
gegenstand der Verbrauch von Branntwein und branntweinhaltigen Waren zum Zweck des Trinkens ist. Das Aufkommen der Branntweinsteuer fließt dem Bund zu.
Siehe hierzu auch:
-
Branntweinsteuerstatistik
Weitere Informationen:
» Branntweinmonopolgesetz (BranntMonG) - Zweiter Teil: Branntweinsteuer
© Andreas Burth, Marc Gnädinger |
Impressum