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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Branntweinsteuer

Die Branntweinsteuer ist eine Verbrauchsteuer, deren Steuergegenstand der Verbrauch von Branntwein und branntweinhaltigen Waren zum Zweck des Trinkens ist. Das Aufkommen der Branntweinsteuer fließt dem Bund zu.

Siehe hierzu auch:
- Branntweinsteuerstatistik



Weitere Informationen:
» Branntweinmonopolgesetz (BranntMonG) - Zweiter Teil: Branntweinsteuer


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum