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Branntweinsteuer (BrSt)
Die Branntweinsteuer (BrSt) ist eine
Verbrauchsteuer
, deren
Steuer
gegenstand der Verbrauch von Branntwein und branntweinhaltigen Waren zum Zweck des Trinkens ist. Das Aufkommen der Branntweinsteuer fließt dem Bund zu.
Siehe auch:
-
Links zu den online verfügbaren Branntweinsteuerstatistiken
-
Steueruhr Deutschlands
-
Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
-
Aufsätze zum Thema "Steuern"
-
Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
-
Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
Weitere Informationen:
» Gesetz über das Branntweinmonopol (BranntWMonG)
» Verordnung zur Durchführung des Branntweinmonopolgesetzes (BrStV)
© Andreas Burth, Marc Gnädinger