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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Brutto-Kreditermächtigung

Die Brutto-Kreditermächtigung ist der Gesamtbetrag der Kredite, den die Verwaltung einer Gebietskörperschaft in einem Haushaltsjahr ermächtigt ist aufzunehmen, um Ausgaben für Investitionen (oder Investitionsförderungsmaßnahmen) zu tätigen oder bestehende Kredite zu tilgen (im Sinne einer Umschuldung).

Gegensatz: Netto-Kreditermächtigung.

Siehe auch:
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum