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Bruttobetrieb
Bruttobetriebe sind rechtlich unselbstständige
öffentliche Unternehmen
, deren
Einnahmen
und
Ausgaben
(
Kameralistik
) bzw.
Erträge
,
Aufwendungen
,
Einzahlungen
und
Auszahlungen
(
Doppik
) getrennt und in voller Höhe (d.h. "brutto") im
Haushaltsplan
der Trägerkörperschaft ausgewiesen werden. Bei den Bruttobetrieben handelt es sich um sog.
Regiebetriebe
.
Beispiele:
- Regiebetrieb für städtischen Friedhof
- Regiebetrieb für städtisches Hallenbad
- Regiebetrieb für städtisches Museum
Gegensatz:
Nettobetrieb
.
© Andreas Burth, Marc Gnädinger