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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Bruttobudgetierung

Als Bruttobudgetierung wird eine Form der Budgetierung bzw. Haushaltsplanung bezeichnet, bei der im kameralen Budget/Haushaltsplan die Ausgaben und Einnahmen jeweils in voller Höhe ausgewiesen werden. D.h. Einnahmen und Ausgaben werden nicht saldiert. Die Bruttobudgetierung folgt damit dem Bruttoprinzip.

Obige Ausführungen gelten analog für Doppik und die dort im Budget/Haushaltsplan veranschlagten Erträge und Aufwendungen bzw. Einzahlungen und Auszahlungen.

Die Bruttobudgetierung ist beispielsweise für die Kernverwaltung einer Gebietskörperschaft im Rahmen der Erstellung des Haushaltsplans vorgeschrieben.

Gegensatz: Nettobudgetierung.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger