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Bruttobudgetierung
Als Bruttobudgetierung wird eine Form der
Budgetierung
bzw. Haushaltsplanung bezeichnet, bei der im
kameralen
Budget
/
Haushaltsplan
die
Ausgaben
und
Einnahmen
jeweils in voller Höhe ausgewiesen werden. D.h. Einnahmen und Ausgaben werden nicht
saldiert
. Die Bruttobudgetierung folgt damit dem
Bruttoprinzip
.
Obige Ausführungen gelten analog für
Doppik
und die dort im Budget/
Haushaltsplan
veranschlagten
Erträge
und
Aufwendungen
bzw.
Einzahlungen
und
Auszahlungen
.
Die Bruttobudgetierung ist beispielsweise für die Kernverwaltung einer
Gebietskörperschaft
im Rahmen der Erstellung des Haushaltsplans vorgeschrieben.
Gegensatz:
Nettobudgetierung
.
Siehe auch:
-
Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
-
Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
-
Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
© Andreas Burth, Marc Gnädinger