Unter den Bruttokrediten im weiteren Sinne versteht man alle bei anderen
Gebietskörperschaften und bei
Sondervermögen sowie am Kreditmarkt aufgenommenen
Haushaltskredite. Unter die Bruttokredite im engeren Sinne fallen demgegenüber nur die am Kreditmarkt
aufgenommenen Haushaltskredite.