Der Begriff der Bruttostaatsverschuldung bezeichnet die Gesamtheit der
Schulden eines Staates, wobei die
finanziellen Vermögenswerte dieses Staates nicht in Abzug gebracht werden. Der Ausweis der Staatsverschuldung als
Bruttostaatsverschuldung stellt - im Vergleich zur Nettostaatsverschuldung - den am häufigsten gewählten Fall bei der
Darstellung des Standes der staatlichen
Verschuldung dar.