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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Bruttostaatsverschuldung

Der Begriff der Bruttostaatsverschuldung bezeichnet die Gesamtheit der Schulden eines Staates, wobei die finanziellen Vermögenswerte dieses Staates nicht in Abzug gebracht werden. Der Ausweis der Staatsverschuldung als Bruttostaatsverschuldung stellt - im Vergleich zur Nettostaatsverschuldung - den am häufigsten gewählten Fall bei der Darstellung des Standes der staatlichen Verschuldung dar.

Gegensatz: Nettostaatsverschuldung.

Siehe auch:
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger