Als Bruttozunahme der Finanzschuld bezeichnet man in Österreich die Neuaufnahme von
Finanzschulden von
öffentlichen Einheiten innerhalb eines bestimmten Betrachtungszeitraums (z.B. ein
Finanzjahr).
Konversionsaufnahmen und Kursverluste zählen ebenfalls zur Bruttozunahme der Finanzschuld.