Der Buchwert ist derjenige Wert, zu dem ein Vermögensgegenstand oder eine Schuldenposition in der
Bilanzbewertet ist. Er muss nicht notwendigerweise mit
dem tatsächlichen Wert übereinstimmen.
Wird beispielsweise ein Vermögensgegenstand (wie z.B. ein Grundstück) zu einem höheren als dem Buchwert veräußert, wird von der Realisierung einer
stillen Reserve gesprochen. Hier handelt es sich dann i.d.R. um einen
außerordentlichen Ertrag (Ausnahme: in nordrhein-westfälischen Kommunen ist es ein
ordentlicher Ertrag).