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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Buchwert

Der Buchwert ist derjenige Wert, zu dem ein Vermögensgegenstand oder eine Schuldenposition in der Bilanz bewertet ist. Er muss nicht notwendigerweise mit dem tatsächlichen Wert übereinstimmen.

Wird beispielsweise ein Vermögensgegenstand (wie z.B. ein Grundstück) zu einem höheren als dem Buchwert veräußert, wird von der Realisierung einer stillen Reserve gesprochen. Hier handelt es sich dann i.d.R. um einen außerordentlichen Ertrag (Ausnahme: in nordrhein-westfälischen Kommunen ist es ein ordentlicher Ertrag).

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger