Kontakt  |  Suche  |  Sitemap
  » Lexikon
    » Fachbegriffe von A-Z
    » Suchen
    » Mithelfen
   NEWSLETTER

    Der Newsletter informiert
    Sie über aktuelle Artikel.

    » anmelden
    » abmelden

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Budgetdefizit

Als Budgetdefizit (auch: Haushaltsdefizit, negativer Haushaltssaldo) bezeichnet man in der Kameralistik einen Fehlbetrag, der dadurch entsteht, dass die im Haushaltsplan einer öffentlichen Verwaltung veranschlagten Ausgaben höher sind als die veranschlagten Einnahmen. Um das Budgetdefizit zu decken, müssen Kredite aufgenommen werden, wobei hier dann auch von Einnahmen aus Krediten gesprochen wird. Hierbei darf die Nettokreditaufnahme jedoch nicht die Investitionsausgaben übersteigen.

In der Doppik entsteht ein Budgetdefizit, wenn die im Ergebnishaushalt veranschlagten Aufwendungen die veranschlagten Erträge übersteigen.

Gegensatz: Budgetüberschuss.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum