Der Begriff des Budgetprovisoriums bezeichnet auf Bundesebene in Österreich vorläufige Haushaltsführungsregelungen, die dazu dienen, dass der Bund seinen laufenden Verpflichtungen nachkommen kann, wenn zu Beginn des
Finanzjahres vom Nationalrat noch kein
Bundeshaushalt verabschiedet worden ist. Das Budgetprovisorium tritt demnach in Kraft, wenn der
Grundsatz der Vorherigkeit nicht eingehalten worden ist.
Ein Budgetprovisorium war z.B. im Finanzjahr 2003 notwendig.