Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » B » Budgetprovisorium

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Budgetprovisorium

Der Begriff des Budgetprovisoriums bezeichnet auf Bundesebene in Österreich vorläufige Haushaltsführungsregelungen, die dazu dienen, dass der Bund seinen laufenden Verpflichtungen nachkommen kann, wenn zu Beginn des Finanzjahres vom Nationalrat noch kein Bundeshaushalt verabschiedet worden ist. Das Budgetprovisorium tritt demnach in Kraft, wenn der Grundsatz der Vorherigkeit nicht eingehalten worden ist.

Ein Budgetprovisorium war z.B. im Finanzjahr 2003 notwendig.

Siehe auch:
- Linksammlung zu österreichischen Bundeshaushalten
- Linksammlung zum Haushaltsrecht des Bundes (Österreich)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger