Kontakt  |  Suche  |  Sitemap
  » Lexikon
    » Fachbegriffe von A-Z
    » Suchen
    » Mithelfen
   NEWSLETTER

    Der Newsletter informiert
    Sie über aktuelle Artikel.

    » anmelden
    » abmelden

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Budgetrecht

Unter dem Budgetrecht (auch: Etatrecht) versteht man das Recht einer Volksvertretung (z.B. Bundestag, Landtag, Gemeinderat), den Haushaltsplan der jeweiligen öffentlichen Gebietskörperschaft festzustellen und zu beschließen. Der beschlossene Haushaltsplan hat für die Exekutive (Verwaltung) verbindlichen Charakter.

Das Budgetrecht wird auch als das "Königsrecht" der jeweiligen Volksvertretung bezeichnet, da sie mittels des Haushaltsplans und den hierin qualitativ, quantitativ und zeitlich zugeteilten finanziellen Mitteln (Inputsteuerung) bzw. den zugeteilten Budgets und vereinbarten Zielen und Kennzahlen (Outputsteuerung) die Verwaltung steuern und politische Schwerpunkte setzen kann.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum