Das Budgetresiduum ist die Differenz zwischen dem vom
Budgetverantwortlichen verwalteten
Budgetvolumen und den
Ausgaben
(Kameralistik) bzw. den
Aufwendungen und
Auszahlungen
(Doppik), die (tatsächlich) für die mit der Budgetzuteilung verbundene
Leistungserstellung
verwendet worden sind. Ein hohes Budgetresiduum hat aufgrund der damit einhergehenden
freien Budgetmittel
zur Folge, dass der Budgetverantwortliche öffentliche
Finanzmittel
in relativ großem Umfang zu eigenen Zwecken und/oder zugunsten einer bestimmten Klientel
und damit nicht mehr notwendigerweise zum Zweck der öffentlichen Leistungserstellung verwenden kann.