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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Budgetresiduum

Das Budgetresiduum ist die Differenz zwischen dem vom Budgetverantwortlichen verwalteten Budgetvolumen und den Ausgaben (Kameralistik) bzw. den Aufwendungen und Auszahlungen (Doppik), die (tatsächlich) für die mit der Budgetzuteilung verbundene Leistungserstellung verwendet worden sind. Ein hohes Budgetresiduum hat aufgrund der damit einhergehenden freien Budgetmittel zur Folge, dass der Budgetverantwortliche öffentliche Finanzmittel in relativ großem Umfang zu eigenen Zwecken und/oder zugrunsten einer bestimmten Klientel und damit nicht zum Zweck der öffentlichen Leistungserstellung verwenden kann.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum