Unter dem Begriff Bürgerdarlehen versteht man
Kredite, die eine Gemeinde bei ihren Bürgern aufnimmt.
Der Begriff Bürgerdarlehen wurde durch eine
Geldbeschaffungsaktion der Stadt Quickborn (Schleswig-Holstein)
populär, im Rahmen derer die Stadt bei ihren Bürgern Kredite
aufgenommen hatte. Da eine Kommune laut Kommunalaufsicht sowie
laut Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
jedoch keine Bankgeschäfte tätigen darf, hat die Stadt Quickborn
daraufhin eine entsprechende Vereinbarung mit einer Bank abgeschlossen.