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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Bürgerkredit

Beim Bürgerkredit handelt es sich um eine Form des Privatkredits, der seitens der Einwohner einer Gebietskörperschaft an selbige gewährt wird. Als Gegenleistung für die Gewährung eines Bürgerkredits erhält der Kreditgeber (Bürger/Einwohner) vom Kreditnehmer (öffentliche Gebietskörperschaft) Zinszahlungen. Zuweilen ist es auch möglich, als Bürgerkreditgeber auf Zinszahlungen zu verzichten. Alternativ zu Geldleistungen in Form von Zinsen können auch Sachleistungen (z.B. Gebrauchsrechte) vereinbart werden.

Siehe auch:
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum