Der Bundesbeschluss über den
Voranschlag des Bundes ist in der Schweiz
ein Beschluss der Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft auf Basis von Art. 126 und 167 der Bundesverfassung,
mittels dem das Schweizer
Bundesbudget verabschiedet wird.
Das deutsche Äquivalent zum Schweizer Bundesbeschluss über den Voranschlag des Bundes ist das
Bundeshaushaltsgesetz.
Das österreichische Pendant heißt
Bundesfinanzgesetz.