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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Bundeshaushalt

Als Bundeshaushalt wird der Haushalt bzw. der Haushaltsplan des Bundes bezeichnet. Der Bundeshaushalt wird vom Bundestag sowie vom Bundesrat durch ein Bundeshaushaltsgesetz verabschiedet.

Ein Bundeshaushalt unterteilt sich in verschiedene Einzelpläne. Die Untergliederung des Haushalts in Einzelpläne orientiert sich hierbei an dem Ministerial- und dem Realprinzip.

Der Bundeshaushaltsplan wird derzeit nach den Grundsätzen der Kameralistik erstellt. Im Kern soll sich daran nach den Plänen des Bundesfinanzministeriums auch nichts ändern. Allerdings ist angedacht, das Haushalts- und Rechnungswesen des Bundes zu modernisieren, indem der kamerale Kern um Komponenten wie z.B. die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) erweitert wird. Auch soll die Titelstruktur im Bundeshaushaltsplan vereinfacht werden. Man spricht in diesem Zusammenhang von der sog. modernen bzw. erweiterten Kameralistik. Ein Umstieg auf die Doppik ist demgegenüber auf Bundesebene nicht angedacht.

Siehe hierzu auch:
- Informationen zur Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesens im Bund
- Linkliste zu den Bundeshaushalten


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum