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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Bundeshaushaltsplan

Als Bundeshaushaltsplan wird der Haushaltsplan des Bundes bezeichnet. Der Bundeshaushaltsplan wird von Bundestag und Bundesrat durch ein Bundeshaushaltsgesetz verabschiedet.

Ein Bundeshaushaltsplan untergliedert sich in verschiedene Einzelpläne. Die Unterteilung des Haushaltsplans in Einzelpläne richtet sich hierbei nach dem Ministerial- und dem Realprinzip.

Der Bundeshaushaltsplan wird derzeit nach den Grundsätzen der Kameralistik erstellt. Im Kern soll sich daran nach den Plänen des Bundesfinanzministeriums auch nichts ändern. Allerdings ist angedacht, das Haushalts- und Rechnungswesen des Bundes zu modernisieren, indem der kamerale Kern um Komponenten wie z.B. die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) erweitert wird. Auch soll die Titelstruktur im Bundeshaushaltsplan vereinfacht werden. Man spricht in diesem Zusammenhang von der sog. modernen bzw. erweiterten Kameralistik. Ein Umstieg auf die Doppik ist demgegenüber auf Bundesebene nicht angedacht.

Siehe hierzu auch:
- Informationen zur Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesens im Bund
- Linkliste zu den Bundeshaushaltsplänen


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum