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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Bundesland

Die Bundesländer (auch kurz: Länder) sind die Gliedstaaten im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland. Man unterscheidet zwischen Stadtstaaten und Flächenländern. Stadtstaaten sind dadurch gekennzeichnet, dass ihr Gebiet lediglich eine oder zwei Städte (und ggf. deren unmittelbares Umland) umfasst. Das Gebiet der Flächenländer untergliedert sich demgegenüber in eine größere Anzahl von Städten/Gemeinden (und Gemeindeverbänden).

Aufgrund dessen, dass Stadtstaaten neben originären Landesaufgaben auch kommunale Aufgaben wahrnehmen, sind (Finanz-)Kennzahlenvergleiche zwischen Stadtstaaten und Flächenländern in einigen Fällen problematisch.

Die drei Stadtstaaten der Bundesrepublik Deutschland sind:
- Berlin
- Bremen (Zwei-Städte-Staat)
- Hamburg

Die 13 Flächenländer der Bundesrepublik Deutschland sind:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Brandenburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen

Siehe auch:
- Linkliste zu den Haushaltsplänen der Bundesländer


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum