Nicht finanzstatistisch erfasst und berichtet werden jedoch v.a. die
Rückstellungen (z.B.
Pensionsrückstellungen).
Die Bundesschulden sind damit finanzstatistisch untererfasst.
Der Gesamtbetrag der Rückstellungen kann für den Bund (Kernverwaltung) gleichwohl der
Vermögensrechnung des Bundes entnommen werden.