Unter dem Begriff der Bundesverschuldung versteht man per Definition die Gesamtsumme der vom Bund im
Kernhaushalt sowie (bestimmten)
Auslagerungen aufgenommenen
Schulden.
Nicht finanzstatistisch berichtet werden indes insb. die
Rückstellungen (z.B.
Pensionsrückstellungen).
Die Bundesverschuldung ist damit finanzstatistisch untererfasst.
Die Summe der Rückstellungen kann für den Bund (Kernverwaltung) indes der
Vermögensrechnung des Bundes entnommen werden.