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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Cap-Kredit

Unter einem Cap-Kredit versteht man einen Kredit, bei dem der zu entrichtende Zinssatz grundsätzlich mit dem allgemeinen Zinsniveau schwankt. Gleichwohl beinhaltet der Cap-Kredit eine Vereinbarung, dass die Schwankungen des an den Kreditgeber zu entrichtenden Zinssatzes eine bestimmte, zuvor festgelegte Höhe nicht übersteigt. Der Zinssatz ist folglich nur nach oben, nicht jedoch noch nach unten hin begrenzt.

Ein Cap-Kredit impliziert für den Kreditgeber ein Risiko. Zur Kompensation dieses Risikos ist vom Kreditnehmer eine Cap-Prämie an den Kreditgeber zu zahlen.

Wird zusätzlich zur Zinssatz-Obergrenze auch eine Zinssatz-Untergrenze vereinbart, so spricht man von einem Collar-Kredit.

Gegensatz: Floor-Kredit.

Siehe auch:
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. auch Kreditrichtlinien)
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zum Schuldenmanagement)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger