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Clubgüter
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Clubgüter
Unter Clubgütern versteht man
Güter, bei denen keine oder nur eine geringe Konkurrenz im Konsum vorliegt ist und bei denen die Möglichkeit besteht, andere Konsumenten von der Nutzung dieses Gutes auszuschließen.
Beispiele für Clubgüter: Tennisclub, Golfclub, Pay-TV.
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