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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Collar-Kredit

Der Collar-Kredit stellt eine Kombination der Eigenschaften eines Cap-Kredits mit den Eigenschaften eines Floor-Kredits dar. Ein Collar-Kredit bedeutet damit, dass im Grundsatz ein Kredit mit variablem Zinssatz vereinbart wird. Der Zinssatz schwankt indes nicht komplett frei. Vielmehr ist der Collar-Kredit dadurch gekennzeichnet, dass der Zinssatz eine bestimmte Höhe nicht unterschreitet (Zinssatz-Untergrenze) und eine andere, bestimmte Höhe nicht überschreitet (Zinssatz-Obergrenze). Der Zinssatz schwankt damit nur zwischen der vertraglich vereinbarten Unter- und Obergrenze.

Siehe auch:
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. auch Kreditrichtlinien)
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zum Schuldenmanagement)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger