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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Commons

Commons (auch: Gemeingüter) sind Ressourcen/Güter, deren Nutzung sämtlichen potenziellen Nutzern frei möglich ist und die vom Staat oder privaten Anbietern zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzung eines Gutes ist hierbei "frei", sofern das Gut entweder ohne explizit erteilte Nutzungsrechte genutzt werden kann oder sofern die Nutzungsrechte am betreffenden Gut neutral vergeben werden. Ob ein Gut als Commons zu kategorisieren ist, ist im Einzelfall zu überprüfen und hängt insb. an der Nutzung bzw. den Nutzungsmöglichkeiten der betreffenden Ressource.

Beispiele für Güter/Ressourcen, die Commons sein können: (Fach-)Wissen, Fischgründe, Rohstoffe, Erdatmosphäre, Wasser, Grund & Boden, Sprache, Demokratie. Ein konkretes Beispiel wäre das auf Wikipedia bereitgestellte Fachwissen. Dieses ist prinzipiell allen Personen frei zugänglich, die einen Internetanschluss haben.

Ein wichtiges Merkmal von Commons ist erstens, dass sie nicht auf Tauschbeziehungen (z.B. Geld gegen Auto) basieren, sondern auf der Idee gründen, dass Personen selbst einen Beitrag dazu leisten und dafür auch Beiträge anderer Personen nutzen können. So kann z.B. im Falle von Wikipedia eine Person, die sich im Bereich öffentliche Finanzen auskennt, Wikipedia-Artikel zu diesem Thema verfassen und zugleich Artikel nutzen, die Personen mit anderem fachlichen Hintergrund (z.B. Geschichte, Geographie, Physik) beigetragen haben.

Zweitens basieren Commons auf der Idee der gemeinsamen Nutzung von Ressourcen - in Abgrenzung zum Privateigentum an Ressourcen. Im Falle von Wikipedia heißt dies z.B., dass ein fachkundiger Autor sein Wissen frei verfügbar macht, anstatt es für sich zu behalten oder z.B. als Buch zu verkaufen.

Drittens sind Commons dadurch charakterisiert, dass sich die Nutzergemeinschaft selbst Regeln zur Nutzung der Ressourcen aufstellt. So gibt es beispielsweise im Falle von Wikipedia Regeln im Hinblick auf die Frage, welcher Begriff relevant ist und welcher nicht. So erfüllen beispielsweise im Bereich der Personen-Artikel Gerhard Schröder, Konrad Adenauer und Dirk Nowitzki die Relevanzkriterien von Wikipedia, während der Otto-Normalbürger diese Relevanzhürde nicht überspringen kann.

Diejenigen Personen, die Commons nutzen, werden als Commoners bezeichnet. Mit dem Begriff der Community wird die Gruppe der Personen bezeichnet, die die Commons pflegt und erhält. Unter Commoning versteht man wiederum die Gesamtheit aller Handlungen, die mit der Nutzung, der Pflege und dem Erhalt von Commons zusammenhängen.

Commons können im Hinblick auf die Nutzung verschiedene, spezifische Merkmale haben. So gibt es Commons, die durch Übernutzung verschwinden können (z.B. Fischgründe). Umgekehrt gibt es aber auch Commons, die durch Nichtnutzung verschwinden können (z.B. Sprache).

Gemäß Elinor Ostrom müssen folgende Bedingungen erfüllt sein, damit bei bestimmten Gütern das System der Commons funktioniert:
  • Klar definierte Gruppe von Nutzern
  • Klar definierte Regeln zur Nutzung und Pflege der Commons
  • Kontrolle der Einhaltung der Regeln durch die Nutzer (z.B. zum Schutz vor Übernutzung)
  • Sanktionierung bei Regelverstößen, wobei die Sanktionen keinen existenzbedrohenden Charakter haben sollten
  • Anerkennung der Regeln durch den Staat (z.B. in Form von Gesetzen)
  • Grundprinzip des Erstellens und Pflegens des Gutes (statt Prinzip des Kaufens und Verkaufens des Gutes)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger