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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Credit Default Swap (CDS)

Bei einem Credit Default Swap (CDS) handelt es sich um ein spezielle Form des Derivats, bei dem ein bestimmter Referenzschuldner (z.B. ein großes Unternehmen, eine öffentliche Gebietskörperschaft) den Basiswert darstellt. Credit Default Swaps erlauben es, Kreditausfallrisiken in Bezug auf diese Referenzschuldner zu handeln.

Die beiden Vertragsparteien bei Credit Default Swaps heißen Sicherungsnehmer und Sicherungsgeber. Der Sicherungsnehmer zahlt dem Sicherungsgeber eine einmalige oder laufende Prämie. Im Gegenzug hat der Sicherungsgeber eine Ausgleichszahlung an den Sicherungsnehmer zu leisten, sofern der Referenzschuldner ausfällt.

Credit Default Swaps dienen im Kontext des öffentlichen Sektors insb. der Absicherung gegenüber der Insolvenz von Staaten bzw. einzelnen Gebietskörperschaften. Die Gefahr/Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz lässt sich hierbei näherungsweise an der Höhe der Prämien ablesen, welche Sicherungsnehmer dafür zahlen müssen, um im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des betreffenden Staates bzw. der betreffenden Gebietskörperschaft eine Ausgleichszahlung zu bekommen.

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zu derivativen Finanzinstrumenten)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger