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Deckungslücke
Als Deckungslücke bezeichnet man im Kontext
öffentlicher Haushalte
allgemein ein
Defizit
oder Finanzbedarf im Gesamthaushalt bzw. ein Defizit oder Zuschussbedarf in einem einzelnen Teil des Haushalts (z.B.
Produktbereich
,
Produktgruppe
,
Produkt
).
Im Kontext der
Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
bestehen Deckungslücken, wenn die
Erlöse
nicht ausreichen, um in einem bestimmten Bereich (z.B. Produkt) die
Kosten
in voller Höhe zu decken.
Eine Deckungslücke in
Einnahmen
und
Ausgaben
(
Kameralistik
) bzw.
Einzahlungen
und
Auszahlungen
(
Doppik
) im Gesamthaushalt kann durch einen Rückgriff auf finanzielle
Rücklagen
oder die Aufnahme von
Krediten
(oder
Kassenkrediten
)
finanziert
werden.
© Andreas Burth, Marc Gnädinger