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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Deckungslücke

Als Deckungslücke bezeichnet man im Kontext öffentlicher Haushalte allgemein ein Defizit oder Finanzbedarf im Gesamthaushalt bzw. ein Defizit oder Zuschussbedarf in einem einzelnen Teil des Haushalts (z.B. Produktbereich, Produktgruppe, Produkt).

Im Kontext der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) bestehen Deckungslücken, wenn die Erlöse nicht ausreichen, um in einem bestimmten Bereich (z.B. Produkt) die Kosten in voller Höhe zu decken.

Eine Deckungslücke in Einnahmen und Ausgaben (Kameralistik) bzw. Einzahlungen und Auszahlungen (Doppik) im Gesamthaushalt kann durch einen Rückgriff auf finanzielle Rücklagen oder die Aufnahme von Krediten (oder Kassenkrediten) finanziert werden.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger