Der Begriff des strukturellen Defizits bezeichnet eine um konjunkturelle Einflüsse
bereinigte Kenngröße zur Bestimmung der Finanzierungslücke des Gesamtstaates, einer Gruppe von
Gebietskörperschaften (z.B. alle 16 Bundesländer)
oder einer einzelnen Gebietskörperschaft (z.B. nur Bund). Das strukturelle Defizit spiegelt demnach
denjenigen Anteil des Gesamtdefizits wider, der unabhängig von konjunkturellen Schwankungen besteht. Zugleich
zeigt das strukturelle Defizit den konjunkturbereinigten
Konsolidierungsbedarf der Betrachtungseinheit auf.
Das strukturelle Defizit stellt hierbei eine nicht unmittelbar objektiv messbare Größe dar. Man bedient sich daher bestimmter Schätzverfahren,
um das strukturelle Defizit möglichst präzise zu bestimmen. Man unterscheidet hierbei insb. zwischen den beiden folgenden Schätzverfahren zur
Ermittlung des strukturellen Defizits:
- Disaggregiertes Verfahren
- Aggregiertes Verfahren
Das disaggregierte Verfahren wird u.a. vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung genutzt.
Das aggregierte Verfahren wird von der Europäischen Kommission sowie im Kontext der
Staatsschuldenbremse gemäß Grundgesetz angewendet.