Als Defizitabbaupfad (auch kurz: Abbaupfad) bezeichnet man die Beschreibung des Weges (inkl. der zu ergreifenden Maßnahmen), den eine
öffentliche Gebietskörperschaft plant zu beschreiten, um ihr (strukturelles)
Haushaltsdefizit im Laufe der nachfolgenden
Haushaltsjahre wieder auszugleichen.
Sofern eine Kommune verpflichtet ist, ein
Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, hat sie den geplanten Defizitabbaupfad in selbigem darzustellen.
Ziel ist die Wiedererlangung des
Haushaltsausgleiches und damit das Stoppen von der jährlichen
Eigenkapitalvernichtung.