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Delegation
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Delegation
Als Delegation bezeichnet man die innerhalb einer hierarchischen Organisation vorgenommene Übertragung
von Rechten und Pflichten (in Form von zu erbringenden Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Entscheidungsbefugnissen etc.)
von einer übergeordneten
Stelle oder
Organisationseinheit
(Delegierender) auf eine andere untergeordnete Stelle oder Organisationseinheit (Delegationsempfänger). Das Instrument der Delegation wird z.B. genutzt, um übergeordnete Stellen bzw. Organisationseinheiten zu entlasten, so dass diese sich auf andere (wichtigere) Aufgaben konzentrieren können.
Einhergehend mit der Delegation vereinbaren der Delegierende und der Delegationsempfänger
Zielvorgaben, die der Delegationsempfänger
zu erreichen
hat. Zugleich hat der Delegationsempfänger damit verbundene Berichtspflichten (z.B. bzgl. Stand der Zielerreichung)
gegenüber dem Delegierenden.
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