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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Derivate, bedingte

Unter bedingten Derivaten versteht man eine Form von Derivaten. Bei bedingten Derivate erwirbt der Käufer des Derivats lediglich das Recht zum Kauf (Call-Option) oder Verkauf (Put-Option). Im Gegensatz zum Verkäufer geht der Käufer jedoch keinerlei Kaufs- bzw. Verkaufsverpflichtung ein. Bedingte Derivate sind somit nur einseitig verpflichtend.

Optionen sind bedingte Derivate.

Gegensatz: unbedingte Derivate.

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zu derivativen Finanzinstrumenten)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger