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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Derivate, unbedingte

Unbedingte Derivate sind dadurch charakterisiert, dass sowohl der Verkäufer als auch der Käufer des Derivates eine Verpflichtung eingehen, zu einem späteren Zeitpunkt eine bestimmte Menge des jeweiligen Basiswerts (z.B. Aktie, Währung) zu einem zu Vertragsabschluss festgelegten Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen. Unbedingte Derivate sind folglich beidseitig verpflichtend.

Zu den unbedingten Derivaten zählen z.B. Futures und Swaps.

Gegensatz: bedingte Derivate.

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zu derivativen Finanzinstrumenten)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger