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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Dienstaufsicht

Bei der Dienstaufsicht handelt es sich um eine Aufsichtsart. Sie kann hierbei durch eine höhere Behörde gegenüber einer nachgeordneten Behörde oder durch den Dienstvorgesetzten gegenüber einem Untergegebenen ausgeübt werden. Die Dienstaufsicht umfasst sowohl die fachliche als auch die rechtliche Kontrolle der Dienstausübung.

Ziel der Dienstaufsicht ist es insb., die individuelle Pflichterfüllung der Beschäftigten sicherzustellen und damit die innere Ordnung und den Dienstbetrieb der Verwaltung aufrecht zu erhalten. Die Ordnungsmäßigkeit der Dienstausübung wird mittels Überwachung, Belehrungen und Weisungen sichergestellt.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger