Bei der Dienstaufsicht handelt es sich um eine
Aufsichtsart. Sie kann hierbei durch eine höhere Behörde
gegenüber einer nachgeordneten Behörde oder durch den Dienstvorgesetzten gegenüber einem Untergegebenen ausgeübt werden.
Die Dienstaufsicht umfasst sowohl die fachliche als auch die rechtliche Kontrolle der Dienstausübung.
Ziel der Dienstaufsicht ist es insb., die individuelle Pflichterfüllung der Beschäftigten sicherzustellen und damit
die innere Ordnung und den Dienstbetrieb der Verwaltung aufrecht zu erhalten. Die Ordnungsmäßigkeit der Dienstausübung
wird mittels Überwachung, Belehrungen und
Weisungen sichergestellt.