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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Distributionsfunktion des Staates

Unter der Distributionsfunktion des Staates versteht man die Aufgabe des Staates, durch direkte Interventionen bzw. durch Umverteilung in die Einkommens- und Vermögensstruktur in der Volkswirtschaft einzugreifen.

Im Grundsatz regelt der Markt die Verteilung der Güter und Dienstleistung dahingehend, als dass derjenige, der den höchsten Preis zahlt, diese Güter und Dienstleistungen erhält. Da die aus dem Marktmechanismus resultierende Verteilung nicht notwendigerweise der gesellschaftlich gewünschten Idealverteilung entspricht, greift der Staat ein und verteilt Einkommen und Vermögen um (z.B. durch Sozialtransfers).

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger