Unter der staatlichen Doppik versteht man allgemein die Doppik in der
Verwaltung staatlicher Gebietskörperschaften (Bund und Bundesländer).
Das Bundesland, das bei der Einführung der staatlichen Doppik am weitesten fortgeschritten ist, ist die Freie und Hansestadt Hamburg. Die Mehrheit der
anderen Bundesländer stellt derzeit demgegenüber noch nicht auf die staatliche Doppik um. Auch der Bund plant nicht auf die staatliche Doppik umzusteigen,
sondern vielmehr die Kameralistik zu modernisieren (sog. erweiterte Kameralistik).