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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Doppik, staatliche

Unter der staatlichen Doppik versteht man allgemein die Doppik in der Verwaltung staatlicher Gebietskörperschaften (Bund und Bundesländer).

Das Bundesland, das bei der Einführung der staatlichen Doppik am weitesten fortgeschritten ist, ist die Freie und Hansestadt Hamburg. Bei den Flächenländern nimmt das Land Hessen eine Vorreiterstellung bzgl. der Einführung der staatlichen Doppik ein. Die Mehrheit der anderen Bundesländer stellt derzeit demgegenüber noch nicht auf die staatliche Doppik um. Auch der Bund plant nicht auf die staatliche Doppik umzusteigen, sondern vielmehr die Kameralistik zu modernisieren (sog. erweiterte Kameralistik).

Siehe hierzu auch:
- Haushaltsreformen in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Linkliste zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linkliste zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Blog-Einträge zum Thema "Doppik"
- Aufsätze zum Neuen Haushalts- und Rechnungswesen
- Vorträge/Präsentationen zum Neuen Haushalts- und Rechnungswesen

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger