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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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3-E-Modell

Das 3-E-Modell ist ein Konzept zur Systematisierung und Messung öffentlicher Wertschöpfung. Das Modell hat in der Horizontalen drei Ebenen und in der Vertikalen zwei Ebenen. Die drei horizontalen Ebenen sind die Effektivität (engl. "effectiveness"), die Effizienz (engl. "efficiency") und die Kostenwirtschaftlichkeit (engl. "economy"). Die beiden vertikalen Ebenen sind die Planungsebene und die Kontrollebene.

3-E-Modell: Effizienz, Effektivität, Kostenwirtschaftlichkeit

Dem 3-E-Modell liegt hierbei ein mehrstufiger und rollierender Prozess zugrunde, der die drei horizontalen Ebenen zunächst auf der Planungsebene (Stufe 1 bis 3a) und dann anschließend nochmals in umgekehrter Richtung auf der Kontrollebene (Stufe 3b bis 5) durchläuft. Auf diese Weise entsteht ein Steuerungskreislauf. Das Handeln der Akteure (insb. Politik und Verwaltung) hat hierbei grundsätzlich in einem Rahmen zu erfolgen, der insbesondere von rechtlichen Regelungen sowie gesellschaftlichen Bedürfnissen und sonstigen Rahmenbedingungen geprägt ist.

Der Prozess des 3-E-Modells beginnt auf der Planungsebene mit der Festlegung von Wirkungs- und Leistungszielen auf der ersten horizontalen Ebene (Effektivität) (Stufe 1). Die Ziele werden von der Politik mit der Verwaltung vereinbart und in Zielvereinbarungen (Kontrakten) festgeschrieben. Die wichtigste Zielvereinbarung (sog. Hauptkontrakt) ist hierbei der Haushaltsplan. Da einige Ziele mittel- bis langfristigen Charakter haben, empfiehlt es sich, ebenfalls (Wirkungs-)Ziele längerfristig festzulegen, etwa über den Finanzplanungszeitraum. Der Zielerreichungsgrad ist über Kennzahlen zu messen.

Um die vereinbarten Ziele zu erreichen sind auf Ebene 2 (Effizienz) die Vornahme von Maßnahmen sowie die Erstellung von Produkten/Leistungen zu planen. Hierzu ist der Verwaltung bzw. einzelnen Organisationseinheiten ein Budget zuzuteilen, um die Umsetzung des Geplanten zu ermöglichen. Auf Ebene 2 wird demnach der Input der Leistungserstellung festgelegt (Stufe 2), mit dem der Output über den letztlich Wirkungen erzeugt werden sollen, erreicht werden soll. Die Budgetzuteilung sowie die Planung von Maßnahmen und Produkten erfolgt v.a. im Rahmen der (produktorientierten) Teilergebnis- bzw. Teilfinanzhaushalte.

Auf Ebene 3 des 3-E-Modells werden nun von der Verwaltung die geplanten Maßnahmen umgesetzt bzw. Produkte erstellt (Leistungserstellung) (Stufe 3a).

Im Kontext des Leistungserstellungsprozesses ist ferner die Kostenwirtschaftlichkeit zu erreichen, zu messen und zu kontrollieren (Stufe 3b). Mit Stufe 3b wechselt der Prozess gleichzeitig von der Planungs- auf die Kontrollebene. Die Kostenwirtschaftlichkeit ergibt sich aus dem Quotienten der tatsächlich für die Leistungserstellung angefallenen Kosten (Ist-Kosten) und den geplanten Kosten (Soll-Kosten). Die Soll-Kosten können z.B. auf Basis eines kostenorientierten Benchmarkings mit vergleichbaren Kommunen ermittelt werden. Zur Überprüfung der Kostenwirtschaftlichkeit kommt nach dem 3-E-Modell insbesondere die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) zur Anwendung.

In Stufe 4 des Prozesses geht es nun auf der Kontrollebene zurück zur zweiten horizontalen Ebene des 3-E-Modells, der Effizienz. Um die Effizienz zu messen/kontrollieren werden die von der Verwaltung erstellten Outputs den auf der Planungsebene in Stufe 2 zugeteilten Inputs für die Herstellung selbiger Outputs gegenübergestellt. Dies geschieht durch Bildung einer Relation von Output zu Input. Zur Beurteilung der Effizienz können input-/outputorientierte Benchmarkings zur Anwendung kommen. Die Kontrolle der Effizienz des Verwaltungshandelns erfolgt insb. über den Jahresabschluss (zuweilen auch zuvor in Gestalt von Zwischenberichten zu einzelnen Produkten/Leistungen) und hier insbesondere über die Teilergebnis- bzw. Teilfinanzrechnungen und die Bilanz.

In einem letzten Schritt (Stufe 5) des 3-E-Modells ist zu messen/kontrollieren, wie hoch die Effektivität der Outputs des Verwaltungshandelns gewesen ist, d.h. inwiefern die Outputs zur Erreichung der in Stufe 1 manifestierten Ziele (Wirkungsziele) beigetragen haben. Die Effektivität wird überprüft, indem der Zielerreichungsgrad zu den in Stufe 1 festgelegten Wirkungszielen bestimmt wird. Zur Bestimmung des Zielerreichungsgrades kommen die ebenfalls in Stufe 1 festgelegten Kennzahlen zum Einsatz.

Siehe auch:
- Blog-Einträge zum Thema "Verwaltungssteuerung"
- Artikel von HaushaltsSteuerung.de zum Thema "Haushaltssteuerung"
- Aufsätze zum Thema "Steuerung & Kontrolle"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Steuerung | Führung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Steuerung & Kontrolle"

Blog-Einträge zum Thema:
- Effizienz vs. Effektivität (Blog-Eintrag vom 27.3.2014)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger