Der Begriff der Durchführungshoheit (auch: Verwaltungshoheit) ist ein Ausdruck aus der Erhebung von
Steuern. Die Durchführungshoheit an einer Steuer hat diejenige
öffentliche Gebietskörperschaft, durch deren Verwaltung die jeweilige Steuer eingezogen wird.
Beispiel: Die Gemeinden haben die Durchführungshoheit bei den
Grundsteuer A bzw. B.