Zum Vergleich von
Realsteuer-Hebesätzen für Gruppen von Gemeinden (z.B. eines
Landkreises, eines Flächenbundeslandes oder einer Einwohnergrößenklasse) ist die Arbeit
mit sog. gewogenen Durchschnittshebesätzen üblich.
Der gewogene Durchschnittshebesatz für die jeweilige Realsteuerart
(Gewerbesteuer,
Grundsteuer A, Grundsteuer B)
wird nach folgender Formel berechnet:
Für jede Realsteuerart und für jede Gemeinde wird der jeweilige Grundbetrag nach folgender Formel errechnet:
Die gewogenen Durchschnittshebesätze für die Grundsteuer A,
die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer können - differenziert nach Ländern,
Kommunaltypen und Größenklassen - regelmäßig der Statistik über den
Realsteuervergleich des Statistischen Bundesamtes entnommen werden.