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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Durchschnittshebesatz, gewogener

Zum Vergleich von Realsteuer-Hebesätzen für Gruppen von Gemeinden (z.B. eines Landkreises, eines Flächenbundeslandes oder einer Einwohnergrößenklasse) ist die Arbeit mit sog. gewogenen Durchschnittshebesätzen üblich. Mit dieser Methode werden Ausreißer-/Extremwerte einzelner Gemeinden in Grenzen nivelliert.

Der gewogene Durchschnittshebesatz für die jeweilige Realsteuerart (Gewerbesteuer, Grundsteuer A, Grundsteuer B) wird nach folgender Formel berechnet:
  Gewogener Durchschnittshebesatz = Summe Istaufkommen x 100 / Summe Grundbeträge

Für jede Realsteuerart und für jede Gemeinde wird der jeweilige Grundbetrag nach folgender Formel errechnet:
  Grundbetrag = Istaufkommen x 100 / Hebesatz

Die gewogenen Durchschnittshebesätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer können - differenziert nach Ländern, Kommunaltypen und Größenklassen - regelmäßig der Statistik über den Realsteuervergleich des Statistischen Bundesamtes entnommen werden.

Blog-Einträge zum Thema:
- Gewerbesteuer-Durchschnittshebesätze 2010 im Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 21.11.2011)
- Durchschnittshebesätze der Grundsteuer B des Jahres 2010 im Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 9.11.2011)
- Durchschnittshebesätze des Jahres 2010 bei der Grundsteuer A im Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 3.9.2011)

Weitere Informationen:
- Statistik über den Realsteuervergleich des Statistischen Bundesamtes


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum