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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Eckwertebeschluss

Beim Eckwertebeschluss handelt es sich um einen Beschluss der politischen Führung einer Gebietskörperschaft (Stadt-/Gemeinderat, Kreistag, Landtag, Bundestag), in dem den obersten Budgetbereichen im Top-Down-Verfahren Budgets zugewiesen werden und mit kurz- bis mittelfristigen Zielvorgaben verknüpft werden.

Für die Erstellung des Eckwertebeschlusses ist vorab in einem ersten Schritt das verfügbare Gesamtbudget zu ermitteln. Dieses ergibt sich über eine Schätzung der erwarteten Gesamteinnahmen/-erträge.

In einem zweiten Schritt wird nun das verfügbare Gesamtbudget auf die obersten Budgetbereiche verteilt (Eckwertebeschluss). Die Verteilung der Budgets spiegelt hierbei die politischen Schwerpunkte der jeweiligen Gebietskörperschaft wider. Die Zuteilung der Budgets ist nach dem Leitbild der output- bzw. wirkungsorientierten Steuerung im Idealfall durch Ziele sowie durch Kennzahlen zu unterlegen, um bestimmen zu können, ob der jeweilige Budgetbereich die Mittel effektiv und effizient eingesetzt hat.

Anknüpfend am Eckwertebeschluss verteilen die obersten Budgetbereiche in einem dritten Schritt (eigenverantwortlich) das ihnen zugewiesene Budget auf die untergeordneten Budgetbereiche (in Verbindung mit der Vereinbarung von Zielen, die von den untergeordneten Budgetbereichen mit dem zugeteilten Budget erreicht werden sollen sowie in Verbindung mit Kennzahlen zur Messung des Zielerreichungsgrads). Die mit den untergeordneten Budgetbereiche vereinbarten Ziele sollen hierbei zur Erreichen der Ziele der jeweils übergeordneten Budgetebene beitragen.

Eckwertebeschluss - Vorgehen

Siehe auch:
- Blog-Einträge zum Thema "Verwaltungssteuerung"
- Artikel von HaushaltsSteuerung.de zum Thema "Haushaltssteuerung"
- Aufsätze zum Thema "Steuerung & Kontrolle"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Steuerung & Kontrolle"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger