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EDA-Kosten
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
EDA-Kosten
Unter EDA-Kosten (auch: eh-da-Kosten) versteht man umgangssprachlich einen bestehenden (jedoch ungenutzten)
Ressourcenverbrauch, der
kurzfristig nicht abbaubar ist und folglich "sowieso anfällt" (d.h. "eh da" ist). Bedingt durch die kurzfristige Nicht-Abbaubarkeit
dieses Ressourcenverbrauchs,
kann dieser einem anderweitigen, bisher nicht eingeplanten Verwendungszweck zugeführt werden, da dadurch kurzfristig keine zusätzlichen
Kosten verursacht werden.
EDA-Kosten können z.B. sein:
- ungenutzte Sachmittel (z.B. Räumlichkeiten, Raumausstattung)
- ungenutzte Arbeitszeit bei fest angestellten Personen
In der Praxis wird das Argument der EDA-Kosten oftmals dazu genutzt, zu begründen, weshalb eine bestimmte Aufgabenwahrnehmung (z.B. Erbringung einer bisher
auf ehrenamtlicher Basis erbrachten Leistung
durch die Verwaltung) oder Maßnahme keine zusätzlichen Kosten begründet, sondern lediglich zusätzlichen Nutzen
stiftet, da sie ausschließlich ungenutzte Ressourcenverbräuche in Anspruch nimmt. Dies trägt in der kurzen Frist zu einem verbesserten Ressourceneinsatz
bei. Nichtsdestotrotz ist die Argumentation über EDA-Kosten längerfristig gefährlich, da
die vorhandenen (aber ungenutzten) Kapazitäten mittel- bis langfristig durchaus abbaubar sind. Sobald die einstmals mit EDA-Kosten begründete Aufgabenwahrnehmung
einmal etabliert ist, ist es in der Regel schwierig, diesen Status Quo zurückzubauen. Im Laufe der Zeit kann sich in
einer Verwaltung somit ein stetig wachsender Pool an freiwilligen
Leistungen ansammeln, die nicht zum Kernaufgabenbereich der betreffenden
Gebietskörperschaft
zu zählen sind. Da die neuen Leistungen teilweise auch bei Stellenneubesetzungen in die neue Stellenbeschreibung übernommen
werden ("die Aufgabe haben wir 'schon immer' hier erbracht"), kann das Argument von EDA-Kosten somit letztlich
dazu führen, dass langfristig immer neue
fixe Kosten angesammelt werden. Dieser eigentlich "unnötige"
Aufwand belastet folglich langfristig den
Ergebnishaushalt
und den
(doppischen)
Haushaltsausgleich.
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