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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Effizienzdividende

Die Effizienzdividende bezeichnet i.d.R. Rationalisierungspotentiale innerhalb einer öffentlichen Verwaltung, die sich durch die Anwendung der Budgetierung ausschöpfen lassen. In diesem Sinne sollen, wenn eine Organisationseinheit ihr zur Verfügung gestelltes Budget nicht vollends ausschöpft, dieser Organisationseinheit Vorteile aus der Nichtausschöpfung des gesamten Budgets erwachsen. Ziel ist die Schaffung von Anreizen zu wirtschaftlichem Verhalten. Allerdings verbleiben nicht die gesamten Vorteile aus der Budgetunterschreitung bei der betreffenden Organisationseinheit, sondern nur ein Teil (Effizienzdividende). Der andere Teil wird zu Gunsten des Gesamthaushaltes abgeschöpft. Teilweise geht die Effizienzdividende auch mit recht großen eigenverantwortlichen Spielräumen in Bezug auf die Verwendung der Mittel durch die betreffende Organisationseinheit einher.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger