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Effizienzdividende
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Effizienzdividende
Die Effizienzdividende
bezeichnet i.d.R. Rationalisierungspotentiale innerhalb einer öffentlichen Verwaltung, die sich durch die Anwendung der
Budgetierung ausschöpfen lassen.
In diesem Sinne sollen, wenn eine Organisationseinheit ihr zur Verfügung gestelltes
Budget
nicht vollends ausschöpft, dieser Organisationseinheit Vorteile aus der
Nichtausschöpfung des gesamten Budgets erwachsen.
Ziel ist die Schaffung von Anreizen zu
wirtschaftlichem
Verhalten. Allerdings verbleiben nicht die gesamten
Vorteile aus der Budgetunterschreitung bei der betreffenden Organisationseinheit,
sondern nur ein Teil (Effizienzdividende). Der andere Teil wird zu Gunsten des
Gesamthaushaltes abgeschöpft. Teilweise geht die Effizienzdividende auch mit recht
großen eigenverantwortlichen Spielräumen in Bezug auf die Verwendung der Mittel
durch die betreffende Organisationseinheit einher.
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