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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Eigenbetrieb

Der Eigenbetrieb ist eine besondere öffentlich-rechtliche Unternehmensform auf kommunaler Ebene. Er zählt zum Sondervermögen einer Kommune. Der Eigenbetrieb ist rechtlich unselbstständig. Finanzwirtschaftlich ist er aus der jeweiligen öffentlichen Verwaltung ausgegliedert. Eigenbetriebe sind als Nettobetrieb mit dem Haushaltsplan der Trägerkörperschaft verknüpft.

Anstatt eines Haushaltsplans haben Eigenbetriebe einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Der Vollzug des Wirtschaftsplans wird mittels eines Jahresabschlusses dokumentiert.

Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses im neuen doppischen Haushaltsrecht werden die finanzwirtschaftlichen Informationen der Eigenbetriebe mit denen der Kernverwaltung konsolidiert.

Das Pendant zu den kommunalen Eigenbetrieben sind auf Landesebene die Landesbetriebe und auf Bundesebene der Bundesbetriebe.

Beispiele:
- ein als Eigenbetrieb geführter Verkehrsbetrieb
- ein als Eigenbetrieb geführtes Krankenhaus

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu Rechtsnormen (u.a. Eigenbetriebsrecht)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger