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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Eigenbetrieb

Der Eigenbetrieb ist eine besondere öffentlich-rechtliche Unternehmensform. Er zählt zum Sondervermögen einer Kommune. Der Eigenbetrieb ist rechtlich unselbstständig. Finanzwirtschaftlich ist er aus der jeweiligen öffentlichen Verwaltung ausgegliedert.

Anstatt eines Haushaltsplans haben Eigenbetriebe einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Der Vollzug des Wirtschaftsplans wird mittels eines Jahresabschlusses dokumentiert.

Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses im neuen doppischen Haushaltsrecht werden die finanzwirtschaftlichen Informationen der Eigenbetriebe mit denen der Kernverwaltung konsolidiert.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum