Der Eigenbetrieb ist eine besondere öffentlich-rechtliche Unternehmensform auf kommunaler Ebene. Er zählt zum Sondervermögen einer Kommune.
Der Eigenbetrieb ist rechtlich unselbstständig. Finanzwirtschaftlich ist er aus der jeweiligen öffentlichen Verwaltung ausgegliedert.
Eigenbetriebe sind als
Nettobetrieb mit dem Haushaltsplan der Trägerkörperschaft verknüpft.
Anstatt eines Haushaltsplans haben Eigenbetriebe einen
Wirtschaftsplan aufzustellen.
Der Vollzug des Wirtschaftsplans wird mittels eines Jahresabschlusses dokumentiert.