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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Eigenbetrieb
Der Eigenbetrieb ist eine besondere öffentlich-rechtliche Unternehmensform. Er zählt zum Sondervermögen einer Kommune.
Der Eigenbetrieb ist rechtlich unselbstständig. Finanzwirtschaftlich ist er aus der jeweiligen öffentlichen Verwaltung ausgegliedert.
Anstatt eines Haushaltsplans haben Eigenbetriebe einen Wirtschaftsplan aufzustellen.
Der Vollzug des Wirtschaftsplans wird mittels eines Jahresabschlusses dokumentiert.
Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses im neuen doppischen
Haushaltsrecht werden die finanzwirtschaftlichen
Informationen der Eigenbetriebe mit denen der Kernverwaltung konsolidiert.
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