Als Eigenbetriebssatzung (auch kurz: Betriebssatzung) wird die Satzung des
Eigenbetriebs
einer Kommune bezeichnet.
In der Eigenbetriebssatzung werden u.a. bestimmt:
- Name des Eigenbetriebs
- Gegenstand des Eigenbetriebs
- Vertretung des Eigenbetriebs
- Stammkapital des Eigenbetriebs