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Eigenkapitalreichweite
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Eigenkapitalreichweite
Die Eigenkapitalreichweite ist eine Kennzahl,
die das Verhältnis vom Eigenkapital zum
Jahresfehlbetrag beschreibt.
Die Eigenkapitalreichweite kann lediglich Anwendung finden, wenn ein Jahresfehlbetrag und kein
Jahresüberschuss
vorliegt. Die Eigenkapitalreichweite gibt an, um das wievielfache das Eigenkapital größer ist als der Jahresfehlbetrag.
Kern der Kennzahl ist jedoch, dass sie angibt, nach wie vielen Jahren das Eigenkapital voraussichtlich durch
Jahresfehlbeträge aufgebraucht sein wird. Dabei wird in der Eigenkapitalreichweite implizit angenommen, dass
der Jahresfehlbetrag im Zeitablauf konstant bleibt.
Bereits diese Annahme zeigt die geringe Wertigkeit der Kennzahl.
So ist anzunehmen, dass in wirtschaftlich schwachen Zeiten, wie
beispielsweise im Zuge der Finanzkrise, die Jahresergebnisse
bescheidener ausfallen. Diese Schwäche der Kennzahl ließe sich
dadurch beheben, dass im Nenner mit einem Durchschnittsbetrag
(Mehrjahresdurchschnitt) gerechnet wird. Aber auch diese Herangehensweise
bleibt, wie alle Kennzahlen die auf die Größe des Eigenkapitals setzen,
problematisch. Trotzdem wird die Eigenkapitalreichweite in einigen Kommunen
als Kennzahl verwendet. Das dürfte vornehmlich an den rechtlichen Gegebenheiten
liegen, nach denen im kommunalen Haushaltsrecht
zahlreicher Länder ein
"nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag"
(Überschuldung) untersagt ist.
Ein Ergebnis für die Eigenkapitalreichweite von 10 lässt sich dementsprechend in folgender Weise interpretieren:
Bei betragsmäßig konstantem Jahresfehlbetrag wird das Eigenkapital in 10 Jahren vollständig aufgebraucht sein.
Siehe auch:
- Finanzkennzahlen in der Doppik
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
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