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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Eigenkapitalreichweite

Die Eigenkapitalreichweite ist eine Kennzahl, die das Verhältnis vom Eigenkapital zum Jahresfehlbetrag beschreibt.

Formel: Eigenkapitalreichweite

Die Eigenkapitalreichweite kann lediglich Anwendung finden, wenn ein Jahresfehlbetrag und kein Jahresüberschuss vorliegt. Die Eigenkapitalreichweite gibt an, um das wievielfache das Eigenkapital größer ist als der Jahresfehlbetrag.

Kern der Kennzahl ist jedoch, dass sie angibt, nach wie vielen Jahren das Eigenkapital voraussichtlich durch Jahresfehlbeträge aufgebraucht sein wird. Dabei wird in der Eigenkapitalreichweite implizit angenommen, dass der Jahresfehlbetrag im Zeitablauf konstant bleibt. Bereits diese Annahme zeigt die geringe Wertigkeit der Kennzahl. So ist anzunehmen, dass in wirtschaftlich schwachen Zeiten, wie beispielsweise im Zuge der Finanzkrise, die Jahresergebnisse bescheidener ausfallen. Diese Schwäche der Kennzahl ließe sich dadurch beheben, dass im Nenner mit einem Durchschnittsbetrag (Mehrjahresdurchschnitt) gerechnet wird. Aber auch diese Herangehensweise bleibt, wie alle Kennzahlen die auf die Größe des Eigenkapitals setzen, problematisch. Trotzdem wird die Eigenkapitalreichweite in einigen Kommunen als Kennzahl verwendet. Das dürfte vornehmlich an den rechtlichen Gegebenheiten liegen, nach denen im kommunalen Haushaltsrecht zahlreicher Länder ein "nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" (Überschuldung) untersagt ist.

Ein Ergebnis für die Eigenkapitalreichweite von 10 lässt sich dementsprechend in folgender Weise interpretieren: Bei betragsmäßig konstantem Jahresfehlbetrag wird das Eigenkapital in 10 Jahren vollständig aufgebraucht sein.

Siehe auch:
- Finanzkennzahlen in der Doppik
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger