Bei der Eigenkapitalveränderungsrate (EKVR) handelt es sich um eine
doppische
Finanzkennzahl.
Die Eigenkapitalveränderungsrate wird berechnet, indem das
Eigenkapital des aktuellen Jahres durch das Eigenkapital der
Eröffnungsbilanz dividiert wird.
Die Eigenkapitalveränderungsrate zeigt an, wie sich
das Eigenkapital im Zeitablauf seit Aufstellung der Eröffnungsbilanz verändert hat. Ist sie größer 1 hat sich
das Eigenkapital erhöht, ist sie kleiner 1 hat es sich vermindert.
Damit gibt die Eigenkapitalveränderungsrate Hinweise auf die Erreichung des
Ziels der intergenerativen Gerechtigkeit.
Hiernach ist mindestens der Erhalt des in der Eröffnungsbilanz
ausgewiesenen Eigenkapitals zu fordern.