Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » E » Eigenkapitalveränderungsrate (EKVR)

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Eigenkapitalveränderungsrate (EKVR)

Bei der Eigenkapitalveränderungsrate (EKVR) handelt es sich um eine doppische Finanzkennzahl. Die Eigenkapitalveränderungsrate wird berechnet, indem das Eigenkapital des aktuellen Jahres durch das Eigenkapital der Eröffnungsbilanz dividiert wird.

Formel: Eigenkapitalveränderungsrate (EKVR)

Die Eigenkapitalveränderungsrate zeigt an, wie sich das Eigenkapital im Zeitablauf seit Aufstellung der Eröffnungsbilanz verändert hat. Ist sie größer 1 hat sich das Eigenkapital erhöht, ist sie kleiner 1 hat es sich vermindert. Damit gibt die Eigenkapitalveränderungsrate Hinweise auf die Erreichung des Ziels der intergenerativen Gerechtigkeit. Hiernach ist mindestens der Erhalt des in der Eröffnungsbilanz ausgewiesenen Eigenkapitals zu fordern.

Siehe auch:
- Finanzkennzahlen in der Doppik
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger