Kontakt  |  Suche  |  Sitemap
  » Lexikon
    » Fachbegriffe von A-Z
    » Suchen
    » Mithelfen
   NEWSLETTER

    Der Newsletter informiert
    Sie über aktuelle Artikel.

    » anmelden
    » abmelden

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Eigenkapitalveränderungsrate (EKVR)

Bei der Eigenkapitalveränderungsrate (EKVR) handelt es sich um eine doppische Finanzkennzahl. Die Eigenkapitalveränderungsrate wird berechnet, indem das Eigenkapital des aktuellen Jahres durch das Eigenkapital der Eröffnungsbilanz dividiert wird.

Formel: Eigenkapitalveränderungsrate (EKVR)

Die Eigenkapitalveränderungsrate zeigt an, wie sich das Eigenkapital im Zeitablauf seit Aufstellung der Eröffnungsbilanz verändert hat. Ist sie größer 1 hat sich das Eigenkapital erhöht, ist sie kleiner 1 hat es sich vermindert. Damit gibt die Eigenkapitalveränderungsrate Hinweise auf die Erreichung des Ziels der intergenerativen Gerechtigkeit. Hiernach ist mindestens der Erhalt des in der Eröffnungsbilanz ausgewiesenen Eigenkapitals zu fordern.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum