Kalkulatorische Eigenkapitalzinsen werden in der Kostenrechnung für die
Nutzung des für die Betriebs- bzw. Verwaltungstätigkeit notwendigen Teils
des Eigenkapitals zugrundegelegt. Es handelt sich hierbei grundsätzlich um
Zusatzkosten, da auf Eigenkapital keinerlei Zinszahlungen zu leisten sind
und hierfür daher keinerlei Zinsaufwendungen in die Ergebnisrechnung einfließen.