Als Eigenwirtschaftlichkeit bezeichnet man den Fall, dass ein
öffentliches Unternehmen durch dessen wirtschaftliche Tätigkeit genügend Ressourcenertrag am Markt erwirtschaftet, um den zur
Leistungserstellung nötigen Ressourceneinsatz zu decken.
Abhängig vom Bewertungsmaßstab des Ressourceneinsatzes und des Ressourcenertrag unterscheidet man zwischen folgenden vier Formen
der Eigenwirtschaftlichkeit:
- finanzielle Eigenwirtschaftlichkeit
- bilanzielle Eigenwirtschaftlichkeit
- kalkulatorische Eigenwirtschaftlichkeit
- gesamtwirtschaftliche Eigenwirtschaftlichkeit
Finanziellen Eigenwirtschaftlichkeit liegt vor, wenn die zur Leistungserstellung getätigten
Ausgaben/Auszahlungen vollständig durch die durch Leistungsentgelte generierten
Einnahmen/Einzahlungen gedeckt werden. Der finanziellen Eigenwirtschaftlichkeit liegt demnach eine Zahlungssicht zugrunde.
Der Begriff der kalkulatorischen Eigenwirtschaftlichkeit bezeichnet den Fall, dass die aus Leistungsentgelten erzielten
Erlöse zur Deckung der durch die Leistungserstellung verursachten
Kosten ausreichen (Bewertung zu
Wiederbeschaffungskosten). Der kalkulatorischen Eigenwirtschaftlichkeit liegt die Rationalität der
Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) zugrunde.
Die vierte Form der Eigenwirtschaftlichkeit ist die gesamtwirtschaftliche Eigenwirtschaftlichkeit. Die Grundperspektive
ist hierbei die der kalkulatorischen Eigenwirtschaftlichkeit, wobei zusätzlich positive und negative externe Effekte
(z.B. Umweltbelastung) in das Eigenwirtschaftlichkeitskalkül einbezogen werden.